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Kinder haben Rechte

Kinderrechte? Ein spannendes Thema für eure Gruppenstunde! Viele Kinder kennen ihre Rechte gar nicht – sprecht darüber und zeigt ihnen, dass ihre Meinung wichtig ist und sie mitgestalten dürfen.

03.11.2025

Hast du schon von der Konvention über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen gehört? Die Konvention betont die Rechte und besonderen Bedürfnisse der Kinder und ist 1992 in Deutschland in Kraft getreten und rechtlich bindend. Das heißt der Staat ist an dieses Recht bei all seinem Handeln gebunden. Insgesamt sind es 54 Artikel. Wenn du sie alle genau kennen lernen willst, dann schau hier nach:

Alle Kinderrechte im Überblick findest du hier: [PDF-Übersicht].
Kurz und bunt zusammengefasst im [Kinderrechte-Poster].

Zum Thema Bildung und Umwelt finden wir folgende Rechte: Kinder haben das Recht auf die bestmögliche Gesundheitsversorgung, sauberes Trinkwasser, gesundes Essen und eine saubere und sichere Umwelt (Artikel 24). Jedes Kind hat das Recht auf Freizeit, Spiel sowie kulturelle und kreative Aktivitäten (Artikel 31). Die Bildung von Kindern soll ihnen dabei helfen, ihre Persönlichkeiten, Talente und Fähigkeiten vollständig zu entwickeln (Artikel 29). Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu Angelegenheiten, die sie betreffen, frei zu äußern. Erwachsene sollen Kindern zuhören und sie ernst nehmen (Artikel 12).

Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in der Gruppenstunde erfüllen bereits einige der Forderungen der Kinderrechtskonvention. Hier sammeln die Kinder Erfahrung und Wissen über die Natur, die uns gesundes Essen und Trinkwasser bietet. Sie dürfen kreativ sein, spielen und nebenbei wird ihre gesunde Entwicklung gefördert. Die Gruppenleitung hört den Kindern zu und nimmt sie ernst oder beteiligt sie auch an Entscheidungen. Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) fördert Kompetenzen, die durch die Kinderrechtskonvention eingefordert werden. Beispiele hierfür sind: an Entscheidungen teilhaben können, gemeinsam mit anderen planen können, Vorstellungen von Gerechtigkeit als Entscheidungsgrundlage nutzen können.

Vielen Kindern sind die Kinderrechte unbekannt. Wir finden sie wichtig und möchten euch ermutigen, sie dem Alter der Kinder entsprechend, in einer Gruppenstunde anzusprechen. Das Thema kann Anregung sein für spannende Gespräche mit den Kindern. Es gibt den Kindern das Gefühl, dass sie ernst genommen werden und soll sie ermutigen ihre Meinung einzubringen.

Wie kann das Thema Kinderrechte in der Gruppenstunde aussehen?

  • Kinderrechte in der Gruppenstunde thematisieren: Im Redekreis werden die Kinder gefragt, welche Rechte ihrer Meinung nach Kinder haben, warum das wichtig ist und wer sich darum kümmert, dass die Rechte eingehalten werden. Dann werden ein paar ausgewählte Rechte näher erklärt. Sie können auch ausgedruckt oder auf Karten geschrieben auf den Boden gelegt werden. Für jüngere Kinder gibt es z.B. hier auch eine bildhafte Erkärung:

https://bmfsfj.kita-plattform.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&cmd=render&ref_id=629 

Ihr könnt auch auf einzelne Rechte eingehen wie „gesundes Essen“ und einen leckeren Kräuterbrot-Snack mit den Kinder zubereiten, aus dem Thema „saubere Umwelt“ kann eine Müllsammelaktion werden. Seid gerne kreativ ☺

  • Beteiligung (Partizipation) heißt die Meinungen und Ideen der Kinder oder Teenager an Entscheidungen, Plänen, Regel-Abmachungen abzufragen und zu berücksichtigen. Sie ist wichtiger Bestandteil dabei demokratische Werte von klein an kennenzulernen. Oftmals wird ein Kompromiss ausgehandelt oder es gibt eine demokratische Abstimmung. Dafür gibt es viele verschiedene Methoden. Beispiele sind: eine Abstimmung über das nächste Spiel oder ein Thema für die nächste Gruppenstunde: die Kinder legen Abstimmungssteine auf Zettel, geben Handzeichen oder stellen sich an eine bestimmte Stelle (Baum, Wurzel, Stein), die jeweils für ein Thema steht. Vor der Abstimmung muss erklärt werden, was eine Mehrheitsabstimmung ist. Gemeinsam wird gezählt, welche Idee die meisten Stimmen hat.

Beteiligung kann auch an Überforderung scheitern, etwa wenn die Regeln zu kompliziert sind. Daher müssen Mitmach-Regeln einfach und nachvollziehbar sein und sich nach den Möglichkeiten und Grenzen der zu Beteiligenden richten. Kinder gut zu informieren und Abläufe zu erklären, ihnen zuzuhören und sie gut zu beobachten sind Grundvoraussetzungen für die Beteiligung von Kindern.

Am Ende einer Gruppenstunde Feedback einzuholen z.B. im Abschlusskreis mit der Daumenmethode (oben, mitte, unten) ist eine weitere Möglichkeit die Kinder zu beteiligen. Es gibt viele weitere Feedback-Methoden.

  • Beteiligungsprojekt: hier kann aus Beteiligung ein ganzes Projekt werden. Beispiel: die Kindergruppe plant den Bau eines Tipis im vertrauten Wald. Die Gruppenleitung informiert die Kinder über das grundsätzliche Vorgehen. Die Kinder sammeln Ideen, wo das Tipis stehen könnte, wie groß es werden soll, welches Material verwendet werden soll. Die Kinder können Bilder ihres Wunsch-Tipis malen. Wer möchte gerne welche Aufgabe übernehmen? Am Ende gibt es eine Abstimmung zu den Vorschlägen. 
    Viele Methoden findet ihr zum Beispiel hier:

https://www.kinderrechte.de/praxis/methodendatenbank/methodendatenbank

Wir freuen uns auf eure Erfahrungen mit diesem Thema: katharina.mayer@bundjugend-bayern.de / ute.mayer@bundjugend-bayern.de